VERSICHERUNGSSCHUTZ

Der Schutz aller Mitglieder (inkl. Vorstand) liegt uns sehr am Herzen.


Mit Vereinsgründung haben wir deshalb über den "Deutschen Ehrenamt e.V." einen umfassenden und günstigen Vereinsschutzbrief abgeschlossen, der Vorstand und Verein – und damit alle Mitglieder des Vereins - umfassend und bedarfsgerecht absichert. Zum Vereinsschutzbrief gehören folgenden Leistungen:


  • Vereinshaftpflicht-Versicherung (Personen- und Sachschäden, die bei der Vereinstätigkeit entstehen und für die der Verein haftet),
  • Veranstalterhaftpflicht-Versicherung (Absicherung aller Veranstaltungen des Vereins),
  • Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (Absicherung von Schäden, die dem Verein durch Fehler selbst entstehen, z.B. Steuern, Abgaben, Spenden, Aufwandsentschädigungen und Verlust der Gemeinnützigkeit),
  • Vorstands-Versicherung „D&O“ (Schutz der Vorstände, wenn er selbst durch z.B. Dritte in Haftung genommen wird, z.B. bei Fehlern im Umgang mit Fördermitteln),
  • Rechtsschutz-Versicherung (Anwalts- und Gerichtskosten in den unterschiedlichen Bereichen der Vereinstätigkeit),
  • Vorstandsberatung (in allen Fragen rund um die Vereinsführung).



Ergänzende Informationen zur Vereinshaftpflicht-Versicherung und Veranstalterhaftpflicht-Versicherung für Wegbegleiter:innen:


Bild von Jeremy Bishop aus Unsplash


  • Versichert sind Personen- und Sachschäden mit p.a. pauschal 30 Mio EUR (300 EUR SB) und Vermögensschäden mit 100.000 EUR, die gegenüber Dritten entstehen.
  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins, also des Vorstands oder der von ihm beauftragten Vereinsmitglieder bzw. Webegleiter:innen oder Angestellte in dieser Eigenschaft. 
  • Der Verein haftet, wenn er nachweislich gegenüber einem Dritten, so z.B. dem/der Begleiteten einen Schaden verursacht. So übernimmt der Verein die Haftung für das Handeln der Wegbegleiter:innen und ist entsprechend über die Vereinshaftpflicht-Versicherung geschützt. 
  • Die Wegbegleiter:innen sind durch die Mitgliedschaft im Verein "Ehrenamtliche Wegbegleitung Deutschland e.V. (EWD e.V.)" im Kontext Vereinshaftpflicht-Versicherung und Veranstalterhaftpflicht-Versicherung abgesichert
  • Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz nur für fahrlässig und grob fahrlässig verursachte Schäden besteht. Schäden, die durch vorsätzliches Handeln der Wegbegleiter:innen entstehen, sind nicht versichert und müssen vom/von dem/der Schadenverursacher:in selbst getragen werden. Die Entscheidung, ob ein Verhalten fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich war, entscheiden im Streitfall die zuständigen Gerichte.
  • Wenn die Wegbegleiter:innen mit ihren begleiteten Kindern und Jugendlichen unterwegs sind und an eigenen Sachen oder am eigenen Kfz Schäden entstehen, kann der Verein "Ehrenamtliche Wegbegleitung Deutschland e.V. (EWD e.V.)" für etwaige Schäden leider keine Kostenerstattung übernehmen. (Grob) fahrlässig herbeigeführte Schäden an Dritten oder dritten Sachen durch einen vom/von dem/der Wegbegleiter:in verursachten Unfall mit seinem/ihrem Kfz übernimmt i.d.R. die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn das Kfz selbst beschädigt ist, wäre zu prüfen, ob eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug besteht. Die Vollkaskoversicherung kann für eigene Kfz-Schäden aufkommen. Es empfiehlt sich immer, einen Rabattretter oder einen Rabattschutz zur Vermeidung von Rückstufungen nach einem Schadenfall mit der Konsequenz eines teureren Beitrags im Folgejahr in den Vertrag einzuschließen. Weiterhin empfiehlt unser Versicherungsexperte den Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit.



Wichtig!


Bild von Markus Spiske aus Unsplash


Sollte es zu einem Haftpflichtschaden oder zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt mit uns auf. Wir prüfen dann, was wir für tun können und setzen uns mit der Vereinshaftpflicht-Versicherung oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherung in Verbindung. 


Bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich gern an unseren Vereinsvorsitzenden (Julius Daven).


 
 
 
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